|
||
|
Das Rebhuhn wird auf der roten Liste als im Bestand gefährdeter Wildvogel geführt und darf nur in den Gebieten gejagt werden, in denen die Population regional stabil ist. Das Gefieder ist braungrau und bei Henne und Hahn identisch. Der Hahn hat jedoch ein rostbraunes Brustschild. Die Hähne und Hennen sind in etwa gleich groß und wiegen ausgeschlachtet ca. 400 g. |
||
|